Fischerverein Olang - Fischerlizenz - Austellung und Verlängerung
a) Die Ausstellung der Fischerlizenz
Zuerst muß man unterscheiden, ob das 15. Leben
Fischerlizenz - Austellung und Verlängerung
a) Die Ausstellung der Fischerlizenz
Zuerst muß man unterscheiden, ob das 15. Lebensjahr bereits überschritten wurde oder noch nicht. All jene, die das 15. Lebensjahr bereits überschritten haben, benötigen den Befähigungsnachweis für das Fischen, welchen sie bei der Fischerprüfung erlangen können. Jugendliche bis (einschließlich) 15 Jahre hingegen benötigen diesen Befähigungsnachweis noch nicht.
Jugendliche bis (einschließlich) 15 Jahre benötigen für die Erlangung der Fischerlizenz folgende Unterlagen:
Zustimmung eines Elternteils |
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Ansuchen an das Amt für Jagd und Fischerei mit Stempelmarke versehen |
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weiters:
2 x Stempelmarken zu 16,00 Euro
1 x Passfoto
1 x Passfoto von Gemeinde beglaubigt
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Über 15 Jahre (ab 16. Lebensjahr) wird benötigt:
Befähigungsnachweis für das Fischen (Fischerprüfung) |
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Ansuchen an das Amt für Jagd und Fischerei mit Stempelmarke vershen |
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weiters:
2 x Stempelmarke zu 16,00 Euro
1 x Passfoto
1 x Passfoto von Gemeinde beglaubigt
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b) Verlängerung der Fischerlizenz
Für die Verlängerung der Fischerlizenz wird benötigt:
Ansuchen an das Amt für Jagd und Fischerei mit Stempelmarke versehen |
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weiters:
1 x Stempelmarke zu 16,00 Euro
1 x Passfoto
1 x Passfoto von Gemeinde beglaubigt
agbelaufene Fischerlizenz
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Hier die Abbildung einer solchen Fischerlizenz:
Vorderseite |
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Innenseite |
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