Fischereisaison: 1. April bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: max. 3 Salmoniden von denen höchstens eine (1) Äsche.
Mindestmaße: RF 25cm, BF – SF – BSA - SSA 30cm, HY 40 cm, ÄS 40 cm.
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Reviergrenze: gesamter Seeumfang von der Einmündung der Rienz bis auf 100 m Entfernung von der Staumauer.
Erlaubte Köder:
Straßenseite: Spinnfischen mit widerhakenlosem Einzelhaken mit 1 cm Schenkelöffnung, Unterwasserfliegensysteme/ Fliegenfischen mit max.3 künstlichen Fliegen. Naturköder verboten!
Bahnseite: alle vom Landesgesetz erlaubten Köder, unter Verwendung von widerhakenlosem Einzelhaken mit 1 cm Schenkelöffnung. Unterwasserfliegensysteme/ Fliegenfischen mit max.3 künstlichen Fliegen.
Fischereisaison: 1 Mai bis 31. Oktober
Entnahme pro Fischgang: Insgesamt zwei (2) Fische pro Tag, davon höchstens eine (1) Äsche
Mindestmaße: RF 25cm, BF – SF – BSA - SSA 30 cm, HY 40cm, ÄS 40 cm.
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Reviergrenze: beide Ufer vom See aus aufsteigend bis auf eine Höhe von 1060 m.ü.d.M. (siehe Hinweisschilder).
Erlaubte Köder:
In diesem Abschnitt ist das Fliegenfischen, das Fischen mit der Hegene („Tiroler Hölzl“ oder Camolera genannt) mit max. 2 künstliche Fliegen erlaubt.
Vom 1. Bis 31. Mai ist das Fischen nur vom Ufer aus erlaubt (striktes Watverbot!).
Vom 1. bis 31. Oktober ist nur das Befischen der Äsche mit der Fliegenrute erlaubt. Es dürfen höchsten 2 künstliche Fliegen verwendet und 1 Äsche pro Fischgang entnommen werden.
Fischereisaison: 1. April bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: NO KILL, mit Ausnahme der Regenbogenforelle: Fanglimit vier (4) Stück mit Schonmaß 25cm.
Fischgänge: nur 1 Fischgang pro Woche
Reviergrenze: von der Brücke unterhalb des Stausees bis zur Brücke Niederolang
(siehe Hinweisschilder)
Erlaubte Köder: in diesem Abschnitt ist nur das Widerhakenlose Fliegenfischen ohne Entnahme mit max. 2 künstlichen Fliegen erlaubt!
Fischereisaison: 1. April bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: Insgesamt vier (4) Fische pro Tag und von diesen müssen mindestens zwei (2) Stück Regenbogenforellen sein.
Fischgänge: nur 1 Fischgang pro Woche
Mindestmaße: RF 25cm, BF – SF – BSA - SSA 30cm, HY 35cm.
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Äsche ganzjährig geschützt
Reviergrenze: Von der Brücke Niederolang bis zur Holzbrücke in der Fraktion Litschbach
(siehe Hinweistafeln).
Erlaubte Köder: in diesem Abschnitt ist nur das Widerhakenlose Fliegenfischen erlaubt.
Fischereisaison: 1. April bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: Insgesamt vier (4)Fische pro Tag und von diesen müssen mindestens zwei (2) Stück Regenbogenforellen sein.
Fischgänge: nur 1 Fischgang pro Woche
Mindestmaße: RF 25cm, BF – SF – BSA - SSA 30cm, HY 35cm.
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Äsche ganzjährig geschützt
Reviergrenze: Von der Holzbrücke in der Fraktion Litschbach bis zur Brücke unterhalb des Kraftwerks in Percha (siehe Hinweisschilder)
Erlaubte Köder: Hegene (Camolera) mit max. 2 widerhakenlosen Fliegen oder Fliegenfischen
Naturköder verboten! In dieser Fischereiordnung nicht angeführte Köder sind verboten!
Fischereisaison: 1. Mai bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: max. 2 Salmoniden
Mindestmaße: BF – BSA - HY 35cm.
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Äsche ganzjährig geschützt
Reviergrenze: Vom Wehr in Oberrasen bis zur Mündung in die Rienz (ca.3km). In den Seitengewässern ist das Fischen verboten.
Erlaubte Köder: Trockenfliege, künstliche Nymphe, Streamer, Blinker mit Einzelhaken ohne Widerhaken. In dieser Fischereiordnung nicht angeführte Köder sind verboten. Es darf nur mit einer Rute oder einer Flugangel gefischt werden.
Fischereisaison: 1. Mai bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: max. 2 Salmoniden
Mindestmaße: RF 25cm, BF – BSA 30cm, HY 35cm.
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Äsche ganzjährig geschützt
Reviergrenze: vom Ursprung bis zur Mündung in die Rienz. In den Seitengewässern ist das Fischen verboten.
Erlaubte Köder:
Wielental von der Brücke "Lärcher Alm" bis zum Ursprung FLIEGENZONE:
Trockenfliege, künstliche Nymphe, Streamer, Hegene (Tiroler Hölzl) mit 2 Anbissstellen
Wielental von der Brücke "Lärcher Alm" ABWÄRTS zur Schonstrecke ab "Schmiedbrücke" in Unterwielenbach:
Trockenfliege, künstliche Nymphe, Streamer, Blinker mit Einzelhaken ohne Widerhaken.
In dieser Fischereiordnung nicht angeführte Köder sind verboten.
Schongebiete: (Angeln verboten)
Wielenbach (160B): Ab der „Schmiedbrücke“ Unterwielenbach bis zur Mündung in die Rienz.
Fischereisaison: 1. Mai bis 30. September
Entnahme pro Fischgang: max. 2 Salmoniden
Mindestmaße: BF – BSA 30cm, HY 35cm.
Marmorierte Forelle ganzjährig geschützt
Äsche ganzjährig geschützt
Reviergrenze:
Brunstbach: Vom Johanneskofl bis zur Mündung in die Rienz
Furkelbach: Von Bad Bergfall bis zur Mündung in die Rienz
In den Seitengewässern ist das Fischen verboten.
Erlaubte Köder:Trockenfliege, künstliche Nymphe, Streamer, Blinker mit Einzelhaken ohne Widerhaken. In dieser Fischereiordnung nicht
angeführte Köder sind verboten.
Schongebiete: (Angeln verboten)
Brunstbach (161AB): Fußgängerbrücke (Sagschneider-Brücke) über Brunstbach am Dorfanfang Oberolang bis Hydros-Fassung.
Furkelbach (161CD): Brücke über Furkelbach am Dorfanfang in Niederolang bis Materialsperre am Dorfende
von Niederolang(Fußballplatz).