Fischerverein Olang - Fischereirevier Olang
Die Ortschaft Olang liegt im Herzen von Pustertal, zwischen Bruneck und Welsberg am Zusammenfluss des Antholzerbaches mit der
Fischereirevier Olang
Die Ortschaft Olang liegt im Herzen von Pustertal, zwischen Bruneck und Welsberg am Zusammenfluss des Antholzerbaches mit der Rienz.
Das Fischereirevier Olang umfasst die beiden Bäche Furkelbach und Brunstbach mit Seitenbächen und wird vom Fischerverein Olang, Kanonikus-Gamper-Weg Nr. 7, I-39030 Olang; bewirtschaftet.
1.) Der Brunstbach hat eine Länge von 7[km]. Er entspricht dem Gewässer Nr. C.345 (Bewirtschaftungsabschnitt 161A - Pufferzone von der Hydrosfassung bis zur Mündung, und Bewirtschaftungsabschnitt 161B - von der Hydrosfassung aufwärts). Der Brunstbach entspringt in einer Höhe von 2420[m] zwischen den Olanger Dolomiten Neunerkopf und Hochalpenkopf. Er schlängelt sich durch das Waldgebiet und vereinigt sich mit kleineren Quellen. Beim Johanneskofl fängt die Fischerei an. Von dort bahnt er sich über mehrere Sperren seinen Weg durch Oberolang und mündet beim Weiler Achmühle in die Rienz.
Ab dem Johanneskofl ist ein Wanderweg/Forststraße entlang dem Bach angelegt, etwas oberhalb von Oberolang befindet sich auch ein Grillplatz neben dem Brunstbach, auch eine alte, renaturierte Säge, die Lippa-Säge, ist auf seinem Weg gelegen.
2.) Der Furkelbach hat eine Länge von knapp 9[km]. Er entspricht dem Gewässer Nr. C.330 (Bewirtschaftungsabschnitt 161C - Pufferzone von der Hydrosfassung bis zur Mündung, und Bewirtschaftungsabschnitt161D - von der Hydrosfassung aufwärts). Der Furkelbach entspringt unterhalb des Berges Piz da Peres in einer Meereshöhe von 2100[m] und nimmt auf seinem Weg ins Tal mehrere Seitenbächlein auf. Bei Bad Bergfall auf 1325[m] Meereshöhe vereint sich der Furkelbach mit dem Bergfall-Bach (Langtalbach), ab da beginnt die Befischbarkeit des Furkelbaches. Sein Weg führt entlang der Straße zum Weiler Gassl, in Niederolang ist ein alter Kalkofen neben dem Bach gelegen. Weiter geht es entlang der Olanger Steinmeile durch Niederolang durch, bis der Furkelbach schließlich in die Rienz einmündet.
Die beiden Fischgewässer sind teilweise notgedrungen wegen Hochwassergefahr mit Sperren verbaut. Die Wasserführung schwankt durch diverse Ableitungen, sodass die beiden Bäche sicherlich nicht, was die Fischerei betrifft, als die idealsten Bäche Südtirols zu nennen sind, jedoch überraschen in den vielen Vertiefungen und Gumpen so manche Bachforelle und einige Saiblinge den Fischer. Ein Fischgang am Brunstbach oder Furkelbach ist für jede Anglerin und jeden Angler garantiert ein einmaliges und unvergessenes Erlebnis!
Der Fischerverein Olang bietet allen ortsunkundigen Fischer und Fischerinnen die Möglichkeit, sie in der Abgeschiedenheit der Natur, abseits von Straßenlärm und Alltag, beim Fischen in diesen Gewässern zu begleiten! Rufen sie einfach einen der Fischaufseher an!
1.] Allgemeine Bestimmungen
a] Die Fische sind Tiere und als solche entsprechend den Tierschutzgesetzen zu behandeln. Schonender Umgang mit den Wassertieren und der Fauna und Flora ist für uns Fischer das höchste Gebot!
b] Untermaßig gefangene Fische sind schonend (ins Wasser hebend, nicht fallen lassen oder werfen) in den Ursprungsbach zurückzusetzen, und zwar immer unterhalb von Sperren bzw. in der darüber liegenden Sperre oder Gumpen, niemals im unmittelbareren Bereich oberhalb eines Hindernisses!
c] Der Erwerb einer Tageskarte (Voraussetzung: gültige Fischerlizenz) berechtigt das Fischen an dem Tag, auf welchen die Tageskarte ausgestellt ist, entweder im Brunst- oder Furkelbach. Beide Bäche können an ein- und demselben Tag nicht befischt werden.
d] Gefangene Fische mit einer Mindestlänge von 35[cm] müssen dem Gewässer entnommen werden, ansonsten können maßig gefangene Fische auch wieder in das Gewässer zurückgesetzt werden.
e] Um gegenseitige Störungen zu vermeiden, ist der Fischer verpflichtet, einen Mindestabstand von 30[m] flussauf- und flussabwärts einzuhalten
f] Beim Betreten der Gewässer, der Uferböschungen und bei der Überwindung von Fischhindernissen ist auf die vorhandene Flora und Fauna Rücksicht zu nehmen! Es ist selbstverständlich Pflicht eines jeden Anglers, die Umwelt sauber zu halten.
g] Fischgang und Fanggut müssen sofort in der Tageskarte vermerkt werden (Fischgang vor Angelbeginn)
h] Der Fischer ist verpflichtet, bei Kontrollen durch die zuständigen Aufsichtsorgane das Fischen einzustellen, beim Fischen im Wasser aus dem Wasser zu gehen und die geforderten Dokumente (Fischerlizenz + Tageskarte) sowie eventuell gefangene Fische vorzuzeigen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die internen Bestimmungen des Bewirtschafters bzw. gegen das Landesfischereirecht wird die Tageskarte eingezogen und die entsprechende Meldung an das Amt für Jagd und Fischerei weitergeleitet.
2.] Spezielle Bestimmungen
a] Schongebiete (Angeln verboten)
Brunstbach (161AB): Fußgängerbrücke (Sagschneider-Brücke) über Brunstbach am Dorfanfang Oberolang bis Hydros-Fassung.
Furkelbach (161CD): Brücke über Furkelbach am Dorfanfang in Niederolang bis Materialsperre am Dorfende von Niederolang (Fußballplatz).
b] Erlaubte Geräte und Köder: Es darf nur mit 1 Rute (Teleskop-, Stechhülsen- und Fliegenrute) und 1 Angelhaken gefischt werden. Als Köder sind ausschließlich künstliche Nymphen (mit Blei) und Fliegen/Streamer zulässig. Es ist untersagt, andere Köder beim Fischen mitzuführen! Jegliche Form von Anfüttern und das Fangen von Köderfischen ist strengsten untersagt. Das Fischen ist ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.
c] Fanggut: 2 Stück
d] Für Mindestmaße und Schonzeiten gilt:
Bachforelle und Bachsaibling 25[cm] vom 1. Oktober bis 1. Mai.
Alle anderen Fischarten (Äsche, Marmorierte Forelle usw.) sind ganzjährig geschützt!
3.] Allgemeine Informationen
a] Beobachtetes Fischsterben, Vergiftungen, Vandalismus usw. sind unverzüglich dem Fischereiaufseher zu melden.
b] Die Fischereiaufsicht unterliegt Herrn Ploner Peter Paul (335.8029769) und Herrn Brunner Roman (349.8772510).
c] Preis Tageskarte: 5,00 € für Fischer aus dem Gemeindegebiet Olang, alle anderen Fischer 20,00 €. Die Tageskarten sind im Gasthof Bahnhof, Bahnhof-Straße 13, I-39030 Olang (Tel. +39 0474 496112, Fax: +39 0474 498382, E-mail: info@hotel-poernbacher.it ) täglich ab 7:00 Uhr erhältlich. Außerhalb der Saison ist am Sonntag Ruhetag, und bei Ferien des Betriebes können die Tageskarten bei den Fischereiaufsehern bezogen werden.
Die Tageskarte ist nach Beendigung des Fischtages (gefangen oder nichts gefangen) umgehend bei der Ausgabestelle ordnungsgemäß abzugeben, ansonsten wird an die Person keine weitere Tageskarte mehr ausgestellt. Personen, die die ausgestellte Tageskarte nicht bis spätestens 1. November des Ausstellungsjahres der Ausgabestelle, dem Bewirtschafter oder dem Fischeraufseher zurückgeben, erhalten ein Fischverbot in diesen Gewässern.
Der Kauf einer Tageskarte ist mit keiner Versicherung gekoppelt!
d] Notruf- und Gemeinnützige Nummern
Carabinieri 112, Polizei 113, Feuerwehr 115, Amt für Jagd und Fischerei 0471/415172, Bewirtschafter Geom. Anton Zingerle 348.3843269
e] Im Sinne der Bestimmungen über den Datenschutz (G. 675/1996) informieren wir Sie, dass Ihre Daten für die Zwecke der Bewirtschaftung in EDV-Archiven gespeichert werden. Sie können jederzeit Änderungen, Löschungen oder Informationen diesbezüglich beim Bewirtschafter schriftlich beantragen.
f] Weder der Fischerverein Olang noch der Bewirtschafter übernehmen eine Haftung bei eventuellen Unfällen bei der Ausübung der Fischerei in diesen Gewässern. Jedem Fischer wird empfohlen zu überprüfen, ob bei seiner Freizeitversicherung auch die Ausübung der Fischerei abgedeckt ist.
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